Heidicker Abmahnblog
10Dez/130

Update U & C Abmahnungen – The Archive AG – Redtube: Fehlerhafter Auskunftsbeschluss – Fakeabmahnungen per E-Mail – Gegenforderungen von Betroffenen

Wir haben in den letzten drei Arbeitstagen in der Kanzlei eine dreistellige Zahl an Anfragen sowie auch drauffolgende Mandatierungen wegen Abmahnungen der Kanzlei U & C im Auftrag der Firma „The Archive AG“ erhalten. Die Nachfrage war gewaltig, was darauf schließen lässt, dass die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen tatsächlich bei den häufig im Netz genannten „ca. 10000“ liegen dürfte.

Wir gehen davon aus, dass die Anzahl der Abmahnungen noch leicht höher liegen dürfte, da uns vereinzelt Abmahnungen vorliegen, die als Aktenzeichen eine Zahl über 10000 tragen.

Doch was hat sich in den letzten Tagen nach den ersten Abmahnungen in der Sache getan?

Fehlerhafter Auskunftsbeschluss des LG Köln?

Geschätzte Kollegen und Medien berichten darüber, dass sich aus einer bereits erfolgten Akteneinsicht beim LG Köln ergebe, dass der Beschluss nicht hätte erlassen werden dürfen. Das LG Köln ist möglicherweise fälschlich davon ausgegangen, dass es sich bei dem Auskunftsantrag um einen solchen handele, der Filesharingaktivitäten in sog. Tauschbörsen betreffe. Das Gericht habe angeblich nicht erkannt, dass es sich um „Streaming“ handele und gerade nicht um Filesharingvorwürfe aufgrund von Uploads in Tauschbörsen. Dafür spreche, dass sich der Beschluss in der Tenorierung auf ein öffentliches Zugänglichmachen gem. § 19 a UrhG beziehe, was beim Streamen von Filmen gerade nicht geschieht. Auch ist davon die Rede, dass der Antrag durch die Antragssteller sehr geschickt formuliert sei, so dass das Gericht hätte möglicherweise getäuscht werden sollen. Träfen diese Punkte alle zu, wäre dies mit Verlaub nach unserer Auffassung schon „ein dicker Hund“ .

Wir haben bisher noch keine Akteneinsicht erhalten, diese jedoch selbstverständlich beantragt und werden natürlich weiter hierüber informieren.

Fakeabmahnungen per E-Mail durch mögliche Trittbrettfahrer

Ferner erhielten wir am heutigen Dienstag zahlreiche Anfragen auf den verschiedenen Kommunikationswegen, wonach zahlreichen Personen E-Mails zugegangen sind, die Fakeabmahnungen enthielten und als Absender die Kanzlei U & C nannten.

Jedoch war gleich erkennbar, dass es sich hierbei um mögliche Trittbrettfahrer handelt. Die uns zugesandten E-Mails enthielten merkwürdige Absenderadressen. Interessant war auch, dass die vermeintlichen Verletzungshandlungen, die den Empfängern vorgeworfen wurden, in der Zukunft lagen.

Die Kanzlei U & C weist auf Ihrer Homepage (www.urmann.com) zwischenzeitlich auf folgendes hin:
Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C

Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an

mail@urmann.com

zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde.“

Öffnen Sie daher auf keinen Fall den Anhang der E-Mails. Was mit diesen Fake-Abmahnungen bezweckt wird, ist uns derzeit noch nicht ganz klar. Wir raten dazu diese zu ignorieren und zu löschen.

Gegenforderung von Betroffenen

Wir halten die richtigen Abmahnungen der Kanzlei U & C aus verschiedenen Gründen für unberechtigt. Einerseits liegt nach unserer Auffassung im Streamen von Filmen grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung.

Andererseits ist die Abmahnung nach unserer Einschätzung auch formell fehlerhaft, da diese nicht den Anforderungen der neuen Vorschrift des § 97 a II UrhG standhält, weil die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung über das Maß der eigentlichen Verletzungshandlung hinausgeht. So wird zwar darauf hingewiesen, dass diese im Fall des Vorliegens einer reinen Störereigenschaft über die Verletzungshandlung hinausgeht.

Nicht jedoch wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Einwilligung durch die Firma „The Archive AG“ eine Verletzungshandlung gerade nicht gegeben ist, so dass die Formulierung zu weit ist. Für eine im Urheberrecht spezialisierte Kanzlei dürfte dieser Fehler auch erkennbar i.S.d. § 97 a Abs. 4 UrhG erkennbar gewesen sein.

Wir werden jedenfalls für unsere Mandanten die Gegenseite auffordern dem Grunde nach anzuerkennen, dass diese zur Kostenerstattung für die Rechtsverteidigung verpflichtet ist.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden!

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

 

 

 

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