Heidicker Abmahnblog
30Nov/130

Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH an dem Musikwerk: „Komodo (Hard Nights) (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)“ vom 21.11.2013 auf Kontor Top oft he Clubs Vol. 60

In der 48. Kalenderwoche wurde uns eine neue Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights an dem Musikwerk „Komodo (Hard Nights) (Interpret: R.I.O. Feat. U-Jean)“ an dem die Zooland Music GmbH die Rechte innehat, zur rechtlichen Überprüfung vorgelegt.

Aufgrund des Vorwurfes einer vermeintlichen Urheberechtsverletzung an dem oben genannten  Musikwerk, wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten

Interessant sind in diesem Zusammenhang die Ausführungen zum Streitwert für den Unterlassungsanspruch. Wenngleich in der Abmahnung die Auffassung vertreten wird, dass die Ansetzung eines Streitwertes von 1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig anzusehen sei, wird die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von 1.000,00€ signalisiert. Grundsätzlich wird jedoch die Ansicht vertreten, dass die Rechtsverletzung an einer Datei, die mehrere Musikwerke enthält als überdurchschnittlicher Urheberrechtsverstoß gewertet werden müsse.

Die Argumentation hinkt unserer Auffassung nach jedoch bereits an dem Punkt, an dem Bezug auf die hier vermeintlich angebotene Musiksamplerdatei genommen wird. Denn die hier geltend gemachte Verletzung der Verwertungs- und Nutzungsrechte bezieht sich lediglich auf ein Musikwerk aus dieser Datei.

 

Schadensersatz Höhe

Als Schadensersatz wir ein Betrag in Höhe von vergleichsweise 450,00€ angesetzt. Dieser Betrag ist unserer Ansicht nach als überhöht zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass entsprechend niedrigere Streitwerte von Teilen der Rechtsprechung als angemessen angesehen werden.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Kontor Top oft he Clubs Vol. 60:

Der Titel befindet sich auf einer Musiksampler, der weitere Titel enthält. Da sich in der Datei weitere urheberrechtlich geschützte Musikwerke befinden, besteht die akute Gefahr von Folgeabmahnungen.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen durch die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

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Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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