Heidicker Abmahnblog
25Nov/130

Neue Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH an dem Filmwerk: „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“ vom 21.11.2013

Am 25.11.2013 wurde unserer Kanzlei eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Warner Bros. Entertainment GmbH zur rechtlichen Überprüfung übergeben.

Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung einer Kostenforderung in Höhe von 815,00€

Warnung:

Vielfach unterzeichnen Abgemahnte unbedacht die vorformulierte Unterlassungserklärung. Hiervon sollte unbedingt abgesehen werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung kann als Schuldanerkenntnis ausgelegt werden, was zur Konsequenz hat, dass Sie sich sämtliche Einwendungen gegen den Vorwurf bereits im Vorfeld abschneiden.

Sofern der Vorwurf zutrifft, sollte daher eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. An dieser Stelle raten wir ausdrücklich davon ab, Mustervorlagen aus einschlägigen Internetforen zu verwenden. Eine Unterlassungserklärung muss auf den Einzelfall angepasst werden. Entsprechende Mustervorlagen sind jedoch allgemein gehalten und werden dem Einzelfall in der Regel nicht gerecht.

Verteidigung:

Auch hier sollten Sie sich nicht auf die Ratschläge aus einschlägigen Internetforen verlassen. Dort wird zu unserem Erstaunen regelmäßig dazu geraten entsprechende Abmahnung zu ignorieren. Dass dies ein schlechter Rat ist, zeigt bereits die sehr hohe Quote an Klageverfahren die die Kanzlei Waldorf Frommer für die diversen Rechteinhaber führt. Diesbezüglich muss also ausdrücklich davor gewarnt werden Abmahnungen dieser Art zu ignorieren. Die mit einem Klageverfahren verbundenen Kosten sollten Anlass genug sein sich mit dem Vorwurf auseinander zusetzen und sich rechtlichen Rat einzuholen.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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