Heidicker Abmahnblog
17Okt/130

Neuerliche Abmahnung der FC Schalke 04 Arena Management GmbH vom 14.10.2013 im Auftrag des Fußballclubs Gelsenkirchen Schalke 04 e. V.

Seit geraumer Zeit erreichen unsere Kanzlei regelmäßig Abmahnungen der FC Schalke 04 Arena Management GmbH wegen vermeintlicher Verstöße gegen die AGB des Vereins.

So wird auch in der uns aktuell zur rechtlichen Überprüfung vorgelegten Abmahnung vom 14.10.2013 ein Verstoß gegen die AGB angeführt. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen er habe Eintrittskarten für Spiele des FC Schalke 04 zu einem höheren al dem vom Veranstalter vorgegebenen Verkaufspreis angeboten bzw. veräußert.

Wie bereits in Abmahnungen aus der Vergangenheit wird auch in dieser Abmahnung nicht angegeben wo und wie der Verstoß begangen worden sein soll. Der Abmahnung fehlt es an entsprechenden Angaben bzw. Nachweisen.

Als Grundlage wird auf die Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen, die neben dem Verbot des Verkaufs zu überhöhten Preisen für den Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von bis zu 2500, 00 € vorsehen.

Vom Adressaten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 € verlangt. Für den Wiederholungsfall wird zudem eine Sperre für den Kauf von Eintrittskarten von bis zu zwei Jahren angedroht.

Verteidigung:

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH zur Frage des Kartenverkaufs erscheint es fraglich, ob die verwendete Klausel, wonach ein Verkauf zu höheren Preisen verboten ist, einer rechtlichen Überprüfung Stand hält. So sind uns Regelungen von anderen Bundesligavereinen bekannt, bei denen ein Verkauf zu einer bestimmten Grenze grundsätzlich erlaubt ist. Die Regelung innerhalb der AGB von Schalke 04 hingegen ist unserer Auffassung nach sehr unbestimmt.

Jedoch sollte selbstredend dringend davon abgeraten werden, erworbene Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem von Schalke veranschlagten zu verkaufen.

In einem weiteren Schritt muss im Einzelfall überprüft werden, ob die zugrunde gelegten AGB wirksam gegenüber dem Adressaten der Abmahnung vereinbart worden sind, d.h. zwischen dem Adressaten und dem Verein ein Vertragsverhältnis besteht. Andernfalls liefe die Abmahnung bereits ins Leere.

Auch sollte eruiert werden, ob der Adressat die Karten tatsächlich zu einem höheren Preis veräußert hat.

 

Unterlassungserklärung

Unterzeichnen Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft! Diese ist unserer Auffassung nach nachteilig und kann uneingeschränkt als Schuldeingeständnis angesehen werden. Eine Abgabe, soweit diese in Betracht kommt, sollte nur in modifizierter Form erfolgen.

Eine Überprüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist auf jeden Fall angezeigt und dringend anzuraten. Ist die Abmahnung nämlich berechtigt, kann die Einleitung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens drohen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Vermeiden Sie eine persönliche Kontaktaufnahme mit Schalke, sondern überlassen Sie dies Ihrem Rechtsbeistand.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © vege - Fotolia.com

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