Heidicker Abmahnblog
11Okt/130

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“

Am 10.10.2013 wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintliche Urheberrechtsverletzung über eine bittorrent Internettauschbörse an dem Filmwerk: „Stirb langsam- Ein guter Tag zum Sterben“ vorgelegt.

Forderung: pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00€

Wir vertreten die Auffassung, dass die geltend gemachte Kostenforderung als überhöht zu qualifizieren ist!

Neue Rechtssprechungstendenzen auf Grundlage geänderter Gesetzeslage:

Das AG Hamburg entschied mit Hinweisbeschluss vom 24.07.2013, Az.: 31a C 109/13, dass bei privat betriebenem Filesharing ein Streitwert von 1000,00 € sachgerecht ist. Hinsichtlich der Bestimmung der Angemessenheit verweist das AG Hamburg auf eine Gesetzesänderung durch das am 28.06.2013 vom Bundestag verabschiedete Gesetz (BT-Drucksache 17/13057), welches nunmehr in Kraft getreten ist.

 

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine aktuelle Entscheidung des AG München, welches regelmäßig Gerichtsstand für Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer war. Das Amtsgericht München vertritt in einem Hinweisbeschluss vom 27.08.2013 (Az. 224 C 19992/13) die gleiche Auffassung wie das AG Hamburg. Nach derzeitiger Ansicht des Gerichts kommt auch ein deutlich unter 10.000,00 € liegender Gegenstandswert für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten in Betracht. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die erwähnte Entscheidung des Amtsgerichtes Hamburg Bezug.

 

Bleiben Sie nicht untätig! Das Ignorieren einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist ein schlechter Rat!

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat sich im letzten Jahr mehr und mehr dazu entschieden, die in den Abmahnungen geltend gemachten Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen.

So sind uns bereits einige Fälle zur Kenntnis gelangt, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrage der vertretenen Rechteinhaber Mahnbescheide beantragt und sogar Klagen eingereicht hat.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen  beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

Bildquelle: © FM2 - Fotolia.com

 

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