Heidicker Abmahnblog
17Jul/130

Geschmacksmusterrechtliche und Markenrechtliche Abmahnung der Luminaria GmbH & Co KG durch die Rechtsanwälte Kreuzkamp & Partner wegen des Angebotes von Lichttüten vom 12.07.2013

Uns wurde eine geschmacksmusterrechtliche und markenrechtliche Abmahnung der Luminaria GmbH & Co KG aus Hamburg vorgelegt, welche durch die Kanzlei Kreuzkamp & Partner ausgesprochen wurde zur Bearbeitung vorgelegt.

Unserer gewerblichen Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, sog. Lichttüten anzubieten, die eine ähnliche Gestaltung hätten, wie diejenigen Lichttüten, die durch die Luminaria GmbH & Co KG angeboten werden. Die Gegenseite gibt hierbei an, dass ihr an dem Design ein Geschmacksmusterrecht zustünde und verweist hierbei auf tatsächlich eingetragene Geschmacksmuster mit ähnlichem Design.

Darüber hinaus wird durch die Abmahnerin moniert, dass der Abmahnadressat in seinen Angeboten das Wort Luminaria zur Bewerbung benutzt.

Von unserer Mandantschaft wird einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sowie Kosten der Rechtsverfolgung aus einem Streitwert von 100.000, 00 €, mithin Anwaltsgebühren in Höhe von 2051, 00 € netto.

Wir halten die Berechtigung der Abmahnung für bedenklich. Voraussetzung eines wirksamen Unterlassungsanspruchs nach dem Geschmacksmusterrecht ist, dass ein solches auch nach seinen materiellen Voraussetzungen, was im Eintragungsverfahren nicht geprüft wird, auch tatsächlich Geschmacksmusterschutz genießen kann. Dafür ist u.a. Voraussetzung, dass es als neu zu bezeichnen ist. Ob dies bei den gerügten Designs der Fall ist, erscheint uns nach Informationen unserer Mandantschaft zweifelhaft.

Auch der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach dem Markengesetz, der im Übrigen nicht auf eine eingetragene Marke, sondern auf eine geschützte geschäftliche Bezeichnung gestützt wird, dürfte nicht eindeutig sein. Bei dem Begriff „Luminaria“ handelt es sich nach unserer Auffassung um eine rein beschreibende Angabe, die bereits seit Jahren für solche Lichttüten bekannt ist.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Es muss davon abgeraten werden, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Ferner sollte dringend spezialisierter Rat eingeholt werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Luminaria GmbH & Co KG erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden allgemeinen Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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