Heidicker Abmahnblog
11Jun/130

Neue Abmahnung durch Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013 an dem Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“ auf German Top 100 Single Charts vom 27.05.2013

Am 11.06.2013 erreichte unsere Kanzlei eine neue Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker im Auftrag der tonpool Medien GmbH vom 07.06.2013, die uns zur rechtlichen Überprüfung  vorgelegt wurde.

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk „Xavier Naidoo – Bei meiner Seele“, an dem die tonpool Medien GmbH die Rechte innehat.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 490,00 € gefordert.

Vorsicht!

Es handelt es sich bei der hier angeführten Datei („German Top 100 Single Charts“) um ein sog. Dateiarchiv, auf dem sich eine Vielzahl weitere Musikwerke befinden. Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen hinsichtlich weiterer urheberrechtlich geschützter Musikwerke, die sich auf dem Chartcontainer befinden.

Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Gefahr von Folgeabmahnungen einzudämmen bzw. die Verteidigung so zu gestalten, dass das Risiko sowie der finanzielle Schaden des Abmahnadressaten so gering wie möglich gehalten werden.

Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

Bildquelle: © kebox - Fotolia.com

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