Heidicker Abmahnblog
12Jun/130

Markenrechtliche Abmahnung der FC Bayern München AG durch TaylorWessing vom 29.05.2013 wegen der Verwendung von geschützten Marken durch Verkauf von T-Shirts auf eBay

Uns wurde eine markenrechtliche Abmahnung der FC Bayern München AG, ausgesprochen durch die Kanzlei TaylorWessing, zur Bearbeitung vorgelegt. Unserer Mandantschaft wird in diesem Abmahnschreiben vorgeworfen, T-Shirts mit geschützten Marken der FC Bayern München AG auf dem Onlineportal eBay angeboten zu haben.

Es soll sich hierbei um Fälschungen handeln, die durch die FC Bayern München AG nicht autorisiert wurden. Konkret geht es also um den Vorwurf von Produktpiraterie.

Unsere Mandantschaft wird in dem Schreiben aufgefordert, die anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die eine vorgesehene Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung in Höhe von 5100, 00 € vorsieht.

Der anliegenden Unterlassungserklärung ist ferner zu entnehmen, dass auch Auskunftsansprüche geltend gemacht werden, wenngleich hiervon im eigentlichen Text der Abmahnung selbst nicht die Rede ist.

Ferner ergibt sich aus der anliegenden Unterlassungserklärung, dass sich der Abgemahnte im Falle der Leistung der Unterschrift dazu verpflichtet, Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 50.000, 00 € zu leisten. Dies entspricht Abmahnkosten in Höhe von 1359, 80 €.

Der Vorwurf sollte daher genau überprüft werden. Es muss davon abgeraten werden, die anliegende Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, wenngleich es angezeigt sein wird, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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