Heidicker Abmahnblog
13Jun/130

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) durch die Rechtsanwälte Riegger wegen falscher Angabe des Materials bei Koffersets auf eBay

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) vom 03.06.2013 vorgelegt. Die Abmahnung datiert auf den 03.06.2013. Die Intertrade24 UG (haftungsbeschränkt) vertreibt auf dem Onlinemarktportal eBay Koffer und Koffersets.

Auch unsere Mandantschaft ist in diesem Bereich gewerblich tätig und betreibt  einen eBay-Shop, in dem sie u.a. auch Koffer und Koffersets anbietet.

Gegenstand der Abmahnung ist die vermeintliche falsche Materialangabe der angebotenen Koffer. Unserem Mandanten wird hierbei vorgeworfen, anstatt als Material „Plastik bzw. ABS“ fälschlicherweise Polycarbonat angegeben zu haben.

Soweit ein solcher Verstoß zutrifft, stellt dies eine irreführende geschäftliche Handlung nach § 5 UWG dar, die geeignet die wettbewerbsrechtlichen Interessen nicht unerheblich zu beeinträchtigen.

In diesem Fall ist es regelmäßig angezeigt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, was durch die Intertrade24 UG (Haftungsbeschränkt) auch gefordert wird. Es muss jedoch davon abgeraten werden, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung abzugeben, da diese nach unserer Auffassung zu weit gefasst ist. Es sollte daher unbedingt mit einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Kontakt aufgenommen werden, der im Falle des Vorliegens des Verstoßes die Unterlassungserklärung modifizieren wird.

Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss.

Ferner werden die Kosten der Rechtsverfolgung gefordert, welche mit einem Betrag in Höhe von 755, 80 angegeben sind

 

Wir haben in der letzten Zeit beobachtet, dass viele auch wettbewerbsrechtlich Abgemahnte vorschnell und in Eigenregie Unterlassungserklärungen unterzeichnen, ohne dass ihnen bewusst ist, welche Tragweite eine solche Erklärung hat. Daher bedarf es besonders im Hinblick auf die Weite der Erklärung einer gesonderten Überprüfung.

 

Es gibt immer verschiedene taktische Vorgehensweisen mit Abmahnungen solcher Art umzugehen. So kann es unter Umständen auch in einigen Fällen sinnvoll sein, keine Unterlassungserklärung abzugeben, und den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzuwarten. Dies hängt jedoch immer von der Größe des eigenen Mandanten, sowie von der Art des Verstoßes ab. Eine solche Vorgehensweise macht vor allem dann Sinn, wenn die gerügten Verstöße besonders auch in der Zukunft sehr fehlerträchtig sind.

 

Häufig lohnt sich auch ein Blick in den gegnerischen Onlineauftritt, um der Gegenseite mögliche eigene Verstöße vorzuwerfen. Jedoch sollte dies keinesfalls ohne eigene anwaltliche Begleitung erfolgen und entbindet im Falle des Vorliegens der Verstöße aus der eigenen Abmahnung nicht von der Abgabe einer Unterlassungserklärung.

 

Es ist daher Vorsicht angezeigt und gerade in diesem Fall eine spezialisierte anwaltliche Beratung geboten. Insbesondere das Ignorieren der Abmahnung kann erhebliche Kosten nach sich ziehen, die sodann weitaus über dem oben genannten Betrag liegen würden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage aus dem Bereich des Wettbewerbsrechtes, des Markenrechtes oder aus anderen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zurück.

Wir sind Ihnen selbstverständlich auch dabei behilflich, Ihren Onlineauftritt gegen zukünftige mögliche Abmahnungen abmahnsicher zu gestalten. Diesbezügliche Informationen erhalten Sie auch hier. 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de

Allgemeine Hinweise zum Umgang mit Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem neuen Videoblog.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

 

 

 

 

 

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