Heidicker Abmahnblog
18Mrz/130

Erneute Abmahnung der Corbis GmbH vom 08.03.2013 durch Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen der unberechtigten Verwendung von fremdem Bildmaterial im Internet

Uns wurde erneut eine aktuelle Abmahnung der Corbis GmbH, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer, zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnung ist datiert vom 08.03.2013.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf der unberechtigten Verwendung von Bildmaterial, an der die Corbis GmbH die alleinigen Rechte hält. Bei der aktuellen Abmahnung wird die Verwendung eines Fotos gerügt.

In dem ersten Schreiben wird neben der Abgabe der obligatorischen Unterlassungserklärung zunächst Auskunft u. a. darüber verlangt, wie lange das Bild auf der Internetseite des Abmahnadressaten verwendet wurde. Das Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung des sodann im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes in Form eines sog. Lizenzschadensersatzes sowie der Kosten der Rechtsverfolgung.

So haben wir bereits auch gegen Abmahnungen gleicher Art verteidigt, die durch die Masterfile Deutschland GmbH, der Stockfood GmbH oder durch Getty Images über die Kanzlei Waldorf ausgesprochen wurden.

Die Abmahnung sollte unbedingt auf Ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Die gilt besonders im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge.

Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

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