Heidicker Abmahnblog
13Nov/120

Neue Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi an dem Musikwerk: „Bushido: Kleine Bushidos“ vom 07.11.2012 auf German Top 100 Single Charts vom 22.10.2012

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vom 07.11.2012 zur Überprüfung vorgelegt. Gegenstand des Vorwurfs ist die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: „Bushido: Kleine Bushidos“, an dem Herr Anis Mohamed Ferchichi die Rechte innehaben.

Was wird vorgeworfen?:

Das illegale Angebot des oben genannten Werkes im Rahmen der Internettauschbörse „torrent.to“.

Warum Angebot und nicht Download?

Viele Mandanten stellen sich immer wieder die Frage, warum Ihnen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten zu haben. Dies liegt in der Eigenart der Tauschbörsen, was viele tatsächliche Nutzer nicht wissen. So werden gleichzeitig mit dem Download entsprechende Werke auch anderen Nutzern der Tauschbörse angeboten.

Genau an dieser Stelle liegt der urheberrechtliche Vorwurf und der den Adressaten vorgeworfene Verstoß gegen § 19 a UrhG, wonach es nur dem Rechteinhaber (oder demjenigen, dem die Rechte übertragen wurden) erlaubt ist, die streitgegenständliche Werke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Was wird gefordert?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein recht hohe Schadensersatzbetrag in Höhe von 450,00 € gefordert.

 

Achtung!:

Das hier streitgegenständliche Musikwerk ist Bestandteil des German Top 100 Chartcontainers vom 22.10.2012. Auf diesem Container befinden sich weitere Werke, so dass von einer Folgeabmahnungsfahr durch andere Rechteinhaber auszugehen ist. Lassen Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten, um der Gefahr von Folgeabmahnungen und den damit verbundenen zusätzlichen Kostenforderungen Rechnung zu tragen.

Welche Verteidigungsoptionen bestehen, wie ist das weitere Vorgehen und warum eigentlich einen spezialisierten Anwalt?

Es ist zunächst dringend davon abzuraten, das Schreiben zu ignorieren.

Im ersten Schritt muss zunächst die Frage geklärt werden, inwieweit der vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Das „Herzstück“ einer jeden Abmahnung ist zunächst die Unterlassungserklärung. Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass immer wieder Adressaten von Abmahnungen die beigefügten Unterlassungserklärungen ungeprüft unterzeichnen. Vor einem solchen vorgehen muss an dieser Stelle ausdrücklich gewarnt werden! Grundsätzlich sollten Sie jedoch auch nicht den Fehler begehen und urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer als „Abzocke" oder „Betrug" zu ignorieren.

Dies bedeutet jedoch gleichsam nicht, dass keine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Dies sollte auf jeden Fall in abgeänderter Form geschehen. Wird die Unterlassungserklärung in der anliegenden Form abgegeben, so könnte diese einerseits als Schuldeingeständnis gewertet werden, was zur Konsequenz hätte, dass Sie sich jede Einwendung gegen die Forderung abschneiden würden. Andererseits drohen häufig erhöhte Vertragsstrafen, was selbst dann gilt, wenn die Unterlassungserklärung auf dem ersten Blick nach dem sog. Hamburger Brauch vorformuliert ist.

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  •        Fristen notieren und einhalten
  •        Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  •        Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  •        Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  •        Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  •        Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 Bildquelle: © FM2 - Fotolia.com 

 

 

 

 

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