Heidicker Abmahnblog
1Aug/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 27.07.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque u.a. an dem Musikwerk „Culcha Candela- Wildes Ding“ auf (German Top 100 Single Charts)

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque

Abgemahntes Werk:  „Culcha Candela- Wildes Ding“

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich in einem Chart Container

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