Heidicker Abmahnblog
15Aug/120

Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner vom 06.08.2012 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikwerk „David Guetta – Nothing But The Beat“

Uns wurde eine weitere Abmahnung der EMI Music Germany GmbH  vorgelegt, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „David Guetta – Nothing But The Beat (Musikalbum) abmahnen lässt.

 

Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Musikalbum zum Download angeboten zu haben.

 

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 600,00 € gefordert.

 

Das besondere an dieser Abmahnung ist, dass wir den Mandanten, der uns die Abmahnung zur Bearbeitung übergeben hat, bereits wegen des gleichen Vorwurfs im Winter dieses Jahres vertreten hatten. Auch dort wurde dieses Musikalbum abgemahnt und von unserem Mandanten 600, 00 € gefordert.

 

Da wir seinerzeit eine modifizierte Unterlassungserklärung betreffend dieses Titels bereits abgegeben hatten, konnte diese Abmahnung nunmehr zumindest hinsichtlich des Unterlassungsanspruches zurückgewiesen werden. Der Mandant beteuert weiterhin glaubhaft, sich diesen Vorwurf nicht erklären zu können.

 

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

 

Ihr Vorteil:

-         Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-         Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-         Kostentransparenz von Anfang an

-         Bundesweite Vertretung

-         Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

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