Heidicker Abmahnblog
18Jul/120

Weitere aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Firma „Paolas Schnäppchenparadies“, Inhaberin Paola Dietze, 04838 Doberschütz vom 09.07.2012

 

Wir hatten bereits in der letzten Woche von einer  wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma „Paolas Schnäppchenparadies“Inhaberin Paola Dietze, 04838 Doberschütz vorgelegt.

 

Nun wurden uns zwei weitere Abmahnungen vorgelegt.

 

Auch hierbei sind Gegenstand der Abmahnung vermeintliche Wettbewerbsverstöße auf der Onlinehandelsplattform eBay.

 

Unserer Mandantschaft wird diesmal vorgeworfen, dass sie im Rahmen ihres gewerblichen Accounts über fundamentale Verbraucherschutzrechte nicht aufgeklärt und belehrt hat.

 

Im Einzelnen werden folgende Verstöße gerügt:

 

- Falsche Nennung einer nicht mehr existenten Vorschrift in der Widerrufsbelehrung

 

- Keine vertragliche Vereinbarung der 40, 00 € Klausel

 

- Falsche Belehrung über den Fristbeginn bei der Widerrufsbelehrung

 

- Veraltete Belehrung über die Widerrufsfolgen

 

- Fehlende weitere Informationspflichten im elektronischen Rechtsverkehr

 

Jedoch ist es hierbei von entscheidender Bedeutung, die genauen Einzelfallumstände zu prüfen, hierzu zählen das Vorliegen eines Wettbewerbsverhältnisses sowie insbesondere die Frage, ob die gerügten Verstöße tatsächlich vorliegen.

 

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von unserer Mandantschaft Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 755,80 € unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 € gefordert.

 

Daneben wird entgegen der ersten uns vorliegenden Abmahnungen ein pauschaler Schadensersatz gem. § 9 UWG nicht geltend gemacht. Dieser wird jedoch auch hier angedeutet.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen des oben geschilderten vermeintlichen Verstoßes oder einer anderen wettbewerbsrechtlichen Problematik erhalten haben, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen sofort und rechtssicher weiter.

 

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.

 

Zahlen Sie auch ungeprüft keinerlei Beträge!

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für meine Mandanten wichtig und schürt das nötige Vertrauen zwischen Mandant und Rechtsanwalt.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.

 

 

 

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