Heidicker Abmahnblog
23Mai/120

Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr vom 11.05.2012, ausgesprochen durch die Kanzlei Baek Law aus Hamburg

Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Anja Röhr  vorgelegt. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Baek Law  aus Hamburg ausgesprochen.

 

Gegenstand des Vorwurfs ist ein vermeintlicher Wettbewerbsverstoß auf dem Internetportal eBay. So wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen seines gewerblichen eBay-Auftrittes die sogenannte 40,00 € Klausel nicht gemäß der Anforderungen des Gesetzes vertraglich vereinbart zu haben.

 

So bestimmt § 357 BGB, dass die Rücksendekosten nur durch eine vertragliche Vereinbarung dem Verbraucher auferlegt werden können. Dies soll im Rahmen des Internetauftrittes unserer Mandantschaft nicht der Fall gewesen sein.

 

Neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, soll unsere Mandantschaft der Gegenseite außergerichtliche Anwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 6000, 00 €, mithin einen Betrag in Höhe von 459,40 € netto inkl. Auslagenpauschale ersetzen.

 

Wie soll nun auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

 

Es ist jedenfalls nicht zu empfehlen, dass Sie die anliegende Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form unterzeichnen. Es empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, soweit de Verstoß sich verifizieren lässt.

 

Da auch eine Internetrecherche ergeben hat, dass Frau Röhr in nicht unerheblicher Maße abmahnt, sollte die Abmahnung auch einer Überprüfung dahingehend unterzogen werden, ob diese möglicherweise rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wurde. Auch haben weitere Kollegen in der näheren Vergangenheit vermehrt von Abmahnungen der Frau Anja Röhr berichtet.

 

Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden. Im Falle des Ausbleibens einer Reaktion auf dieses Abmahnschreiben drohen einstweilige Verfügungen, die mit weitaus höheren Kosten verbunden sind.

 

Es bestehen durchaus Verteidigungsansätze gegen die Abmahnung.

 

Lassen Sie sich daher anwaltlich durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten!
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner/Kein ANRUF!
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden
    Unterlassungserklärung!
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das
    Wettbewerbsrecht spezialisierten Kollegen beraten!
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei
    Beträge!

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de.

 

Wir freuen uns über Ihren Besuch!

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

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