Heidicker Abmahnblog
2Apr/120

Aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Sebastian vom 20.03.2012 und vom 27.03.2012 im Auftrag der DigiRights Administration GmbH an verschiedenen Musikwerken

Uns wurden verschiedene Abmahnungen der Firma DigiRights Administration GmbH ausgesprochen durch Rechtsanwalt Sebastian aus Berlin vorgelegt.

 

Gegenstand der Abmahnung vom 20.03.2012 ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Martin Solveig & Dragonette – Hello“. Die Besonderheit an der Abmahnung liegt darin, dass der Titel nicht als solcher der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sein soll, sondern als Bestandteil des Filmwerkes „Chipmunks 3“

 

So heißt es in der uns vorliegenden Abmahnung, dass vom Internetanschluss unserer Mandantschaft das oben genannte Filmwerk durch die Verwendung einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden sein soll. Dieses Filmwerk soll jedoch den oben genannten Musiktitel enthalten, so dass die gerügte Urheberrechtsverletzung hierauf gestützt wird.

 

Die Abmahnung zeigt zunächst, dass es nach dem Urheberrecht grundsätzlich möglich ist, dass an einem Gesamtwerk (hier: Film) mehrere Urheberrechte bestehen können.

 

Neben der obligatorischen Unterlassungserklärung wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 850, 00 € von unserer Mandantschaft gefordert. Dies erscheint für die Urheberrechtsverletzung an einem Titel überhöht. Hieran mag sich nach diesseitiger Ansicht auch nichts dadurch ändern, als dass der Titel Bestandteil des Filmwerkes ist.

 

 

Auch eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sebastian wurde uns am heutigen Tage vorgelegt. Gegenstand hierbei sind die Lieder:

 

  1. Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego
  2. DJ Antoine feat. The Beatshakers – Ma Cherie
  3. Lucenzo & Don Omar – Danza Kuduro
  4. DJ Antoine Vs. Timati Feat Kalenna – Welcome to St. Tropez
  5. Mike Candys & Evely Ft. Patrick Miller – One Night in Ibiza”
  6. Yiruma – River Flows in You
  7. Israel Kamakawiwo`ole – Over the rainbow

 

Die vorgenannten Musikwerke sind Bestandteil eines German Top 100 Single Charts Containers.

Gefordert wird ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1800, 00 € und die obligatorische Unterlassungserklärung.

 

Auffallend bei Abmahnungen des Kollegen Sebastian ist, dass die geltend Abgeltungsbeträge im Gegensatz zu anderen Kanzleien, die im Bereich des Filesharings tätig sind, äußerst hoch sind.

 

Es bestehen jedoch grundsätzlich Möglichkeiten der Verteidigung. Jede Abmahnung sollte auf Ihre Berechtigung überprüft werden. Auch im Falle der Berechtigung der Abmahnung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die geltend gemachten Beträge zu reduzieren. In diesem Fall sollte oberste Priorität sein, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

 

Auch muss die Gefahr von Folgeabmahnungen bedacht werden. Es ist daher von erheblicher Wichtigkeit, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich mit der Materie auskennt und über einschlägige Erfahrung im Bereich des Abmahnwesens verfügt.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln, die bedingungslos ohne Wenn und Aber zu beachten sind:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

 

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten.

 

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

 

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

 

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Informationen über weitere aktuelle Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

 

Auch am Wochenende können Sie unsere Notfallnummer 0177/3267206 nutzen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

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