Heidicker Abmahnblog
3Jan/120

Neuer Rechteinhaber vertreten durch die Kanzlei Kornmeier und Partner – Abmahnung vom 29.12.2011 im Auftrag der Baseprotect GmbH an dem Filmwerk – The Dough (Bablo)

Uns wurde am 03.01.2012 eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt vorgelegt, die anscheinend einen neuen Rechteinhaber im Bereich des Urheberrechts vertritt.

 

Hierbei handelt es sich um die Baseprotect GmbH, die durch die Kanzlei Kornmeier und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk – The Dough (Bablo) abmahnen lässt.

 

Ausweislich der Abmahnung sei die Baseprotect GmbH vom Regisseur des Films „The Dough“ beauftragt worden, gegen Verletzungen der Rechte in sog. Tauschbörsen vorzugehen.

 

Vornehmlich mahnte die Kanzlei Kornmeier und Partner in der näheren Vergangenheit für Rechteinhaber aus der Musikindustrie ab.

 

Jedoch wird auch hier die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Abgeltungsbetrag i. H. v. 600, 00 gefordert.

 

Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Jedoch sollten Sie mit Bedacht Handeln. Die Verteidigungsoptionen sind oft gut.

 

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln beachten, die für die weitere Verteidigung von erheblicher Bedeutung sind:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Die vorgenannten Tipps sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sollten ohne „Wenn und Aber“ eingehalten werden. So erfahren wir ständig in der täglichen Beratung, dass direkt nach Erhalt der Abmahnung gefährliche Fehler gemacht werden. So muss insbesondere dringend davon abgeraten werden, persönlichen Kontakt mit dem Abmahner aufzunehmen.

Auch ist von der eigenen Modifizierung der Unterlassungserklärung abzuraten. Die Abmahnung muss in ihrer Gesamtheit und der möglichen Konsequenzen im Hinblick auf weitere Abmahnungen betrachtet werden.

So können durch Fehler bei der Abfassung der Erklärung häufig keine Folgeabmahnungen verhindert werden.

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen zumindest beraten. Auch können regelmäßig die geforderten Beträge reduziert und herunter gehandelt werden.

 

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts

können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte bearbeitete Fälle zurück.

Auch taktische Überlegungen und die nötige Erfahrung sind bei der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen von wichtiger Bedeutung.


Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

              

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung per Fax oder E-Mail an die Adresse ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

 

Hinweisen möchten wir auch auf unseren neu eingerichteten Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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