Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Schalast und Partner vom 24.11.2011 im Auftrag der DigiProtect an dem Musikwerk „Kool Savas – Aura“ (auf German Top 100 Single Charts vom 14.11.2011)“ mit Angebot eines „Schnellzahlerrabattes“
Uns wurde erneut eine Abmahnung der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien vorgelegt, die durch die Kanzlei Schalast und Partner Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Kool Savas - Aura“ abmahnen lässt.
Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.
So ist die Zeitspann zwischen dem vermeintlichen Verstoß und dem Ausspruch der Abmahnung ungewöhnlich kurz, was doch sehr erstaunt und möglicherweise weiter bei der Verteidigung fokussiert werden sollte.
Die Abmahnung ist datiert vom 24.11.2011. Der unserem Mandanten vorgeworfene Verstoß soll drei Tage vorher, also am 21.11.2011 stattgefunden haben.
Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 480,00 € gefordert.
Eine weitere Besonderheit:
Die Kanzlei bietet bereits seit einigen Monaten den Adressaten der Abmahnung einen „Schnellzahlerrabatt“ an.
Wortwörtlich heißt es in der Abmahnung:
„Sollten Sie auf den angebotenen Vergleichsbetrag von EUR 480, 00 unverzüglich, spätestens acht Tage nach Zugang dieses Schreibens
EUR 350, 00 Schnellzahlerrabatt
auf das vorgenannte Konto zahlen, wird unsere Mandantin gegen Sie aus dieser Angelegenheit keine weiteren Ansprüche –bis auf die abzugebende Unterlassungserklärung- geltend machen.“
Warum dies geschieht, mag man sich denken. Lassen Sie sich hierauf, zumindest nicht ungeprüft, ein.
Der abgemahnte Titel befindet sich auf einem German Top 100 Single Charts Container vom 14.11.2011.
Eine Überprüfung dieses Containers hat insoweit ergeben, dass sich auf diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.
Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf!
Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:
- Fristen notieren und einhalten
- Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
- Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
- Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
- Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
- Ruhig bleiben
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
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