Heidicker Abmahnblog
8Nov/110

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Kornmeier und Partner vom 07.11.2011 im Auftrag der EMI Music Germany GmbH an dem Musikalbum „Nothing but the beat“ von David Guetta

Eine weitere Abmahnung der Emi Music Germany GmbH wurde uns am 08.11.2011 durch einen Mandanten vorgelegt. Diese ist datiert vom 07.11.2011. Gegenstand der Abmahnung ist eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Nothing but the beat“ von David Guetta.

Vornehmlich wurden in den letzten Wochen einzelne Titel des Künstler David Guetta durch die Emi im Auftrag der Kanzlei Kornmeier und Partner abgemahnt.

Dem Adressaten wird wie immer vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das Album zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung bis zum 21.11.2011 ein Vergleichsbetrag durch die Frankfurter Kanzlei in Höhe von 600,00 € gefordert.

Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln beachten, die für die weitere Verteidigung von erheblicher Bedeutung sind:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben

 

Die vorgenannten Tipps sind keine allgemeinen Platitüden, sondern sollten ohne „Wenn und Aber“ eingehalten werden. So erfahren wir ständig in der täglichen Beratung, dass direkt nach Erhalt der Abmahnung gefährliche Fehler gemacht werden. So muss insbesondere dringend davon abgeraten werden, persönlichen Kontakt mit dem Abmahner aufzunehmen.

Auch ist von der eigenen Modifizierung der Unterlassungserklärung abzuraten. Die Abmahnung muss in ihrer Gesamtheit und der möglichen Konsequenzen im Hinblick auf weitere Abmahnungen betrachtet werden.

So können durch Fehler bei der Abfassung der Erklärung häufig keine Folgeabmahnungen verhindert werden.

So erreichte uns in dieser Woche ein Mandat, in dem der Mandant bereits selber entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben hatte. Diese waren für sich auch durchaus geeignet, die bestehende Wiederholungsgefahr auszuschließen. Jedoch wunderte sich der Mandant, warum er durch die gleiche Kanzlei und den gleichen Rechteinhaber weitere Abmahnungen erhalten hatte. So hätten die weiteren Abmahnungen bei korrekter Abfassung durchaus verhindert werden können. Der Teufel steckt hierbei wie so oft im Detail.

Die Unterlassungserklärung wurde im Übrigen durch den Mandanten im Internet gefunden und benutzt.

Lassen Sie sich durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen zumindest beraten. Auch können regelmäßig die geforderten Beträge reduziert und herunter gehandelt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung  einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen bereits in diesem Jahr auf hunderte bearbeitete Fälle zurück.

Auch taktische Überlegungen und die nötige Erfahrung sind bei der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen von wichtiger Bedeutung.


Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

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