Heidicker Abmahnblog
6Okt/110

Aktuelle Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Celebrate Records GmbH an dem Musikwerk Rockstroh – Wolke 7 auf „Blockbusters dj-Hitparade“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Celebrate Records GmbH

Abgemahntes Werk: Rockstroh – Wolke 7

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet sich auf Musiksampler

Geforderter Betrag: 450, 00 €

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