Heidicker Abmahnblog
23Sep/110

Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag von Marco Burmester an dem Titel House Rockerz – Herzrasen auf Apres Ski Hits 2011

Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Baek Law im Auftrag von Marco Burmester vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel House Rockerz – Herzrasen auf dem Musiksampler Apres Ski Hits 2011.

Gefordert wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 350, 00 €.

Der abgemahnte Titel befindet sich auf einem Musiksampler, so dass mit Folgeabmahnungen gerechnet werden muss. Eine Überprüfung hat insoweit ergeben, dass sich auf der CD Apres Ski Hits 2011 auch weitere Titel befinden, die von namhaften Rechteinhabern derzeit abgemahnt werden.

Der Titel wurde bereits in der Vergangenheit durch die Kanzlei Fareds im Auftrag der Herrschaften Caroline von Brünken, Albert Gottschewski und Harald Bauhofer abgemahnt. Dies verwundert viele Mandanten verbunden mit der Frage, ob dies rechtsmäßig ist.

Die Antwort hierauf lautet eindeutig ja. So stehen an einem Musiktitel regelmäßig mehreren Rechteinhabern Urheberrechte zu. So können beispielsweise die Tonträgerhersteller als auch die Künstler selber Verletzungen durch ein Angebot des Musikwerkes in Tauschbörsen rügen. Hieraus folgt also tatsächlich, dass ein derselbe Anschlussinhaber mehrere Abmahnungen für den gleichen Verstoß durch mehrere Rechteinhaber erhalten kann.

Wie sollte auf eine solche Abmahnung reagiert werden?

Die Antwort heißt trotz des ersten Schocks: Besonnen!

Es gibt einige wichtige Grundregeln, die auf jeden Fall zu beachten sind:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben
  • Die Abmahnung darf jedoch keinesfalls ignoriert werden

Verteidigungsmöglichkeiten

Es sollte zunächst versucht werden zu eruieren, inwieweit der  vorgeworfene Verstoß zutrifft oder nicht. Hierbei werden regelmäßig Fragen zu klären sein, ob der vermeintliche Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst, einen bekannten oder unbekannten Dritten begangen worden sein könnte, oder ob der Vorwurf gänzlich ausgeschlossen werden kann. Je nach Einzelfall werden sich sodann unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben, die zusammen mit dem beratenden Anwalt geklärt und besprochen werden sollten.

Auch wenn der Verstoß vollumfänglich zutreffen sollte, muss geprüft werden, ob insbesondere die geltend Schadensersatzbeträge der Höhe nach berechtigt sind. Diesbezüglich sind  in den letzten Monaten einige Entscheidungen in der Rechtsprechung ergangen, die eine Reduzierung oft nahe legen, da beispielsweise in vielen Fällen der sog. Lizenzschadensersatz vom Anschlussinhaber gerade nicht gefordert werden kann, wenn dieser die ihm vorgeworfene Handlung nicht selber begangen hat.

 

Soweit auch Sie Betroffener einer Abmahnung sind, stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Wir verteidigen zu einem festen und fairen Pauschalpreis.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen.  Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In Notfällen und am Wochenende können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

 

Wir vertreten bundesweit

 

 

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