Oops, wer hat das Formular gegessen?

Abmahnungen und Abmahnwellen im Abmahnblog

Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH aus abgetretenem Recht der Firma Hitmix Musikagentur vom 25.09.2014

Am 30.09.2014 erreichte unserer Kanzlei erneut ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH.Die Besonderheit des Schreibens liegt in dem Umstand, dass hier ein Schadensersatzbetrag in Höhe von lediglich 250,00€ gefordert wird. 

In der Vergangenheit lagen uns bereits zahlreiche Forderungsschreiben der Debcon vor, die jedoch weitaus höhere Beträge, zuletzt 1.000,00€ beinhalteten. Die Forderung wird als Lizenzschadensersatz aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung über eine Internettauschbörse hergeleitet.

Verjährung? Interessant ist der vermeintliche Tatzeitpunkt. Die Tat soll bereits im Jahre 2010 erfolgt sein.

Es stellt sich daher die Frage, ob der hier geltend gemachte Anspruch nicht bereits der Verjährung unterliegt?

Im Schreiben der Debcon wird unter Heranziehung die BGH Rechtsprechung vom 27.10.2010, I ZR 175/10 die Auffassung vertreten, dass der hier geltend gemachte Lizenzschadensersatz der 10-jährigen Verjährung unterliegen würde.

Die Auffassung teilen wir nicht!

Wir sind der Ansicht, dass die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urteil vom 27.10.2011, Az: I ZR 175/10) auf die Grundsätze des Filesharings nicht übertragbar ist.

Denn in Filesharingangelegenheiten besteht keine Möglichkeit einen entsprechenden Lizenzvertrag abzuschließen. Daher wird gerade keine Lizenzgebühr für einen möglichen Lizenzvertrag erspart. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es Benutzern von Filesharingsystemen in erster Linie darauf ankommt, die fragliche Datei zum eigenen Gebrauch für sich herunterzuladen und zu nutzen.

Sollten auch Sie eine Abmahnung, ein Forderungsschreiben, einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid, erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

Wir benutzen Cookies
Auf unserer Website kommen technische und funktionale Cookies zum Einsatz. Technische, funktionale und solche Cookies zur Analyse. Sie können unsere Seite grundsätzliche auch ohne das Nutzen von Cookies besuchen. Sie können die Einstellungen einsehen und verändern.