Heidicker Abmahnblog
18Aug/140

Neue Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Track by Track Records UG an dem Musikwerk: „Michael Mind Project – Ignite“ vom 08.08.2014 auf Kontor Top of the Clubs Vol. 63

Wie bereits aus unzähligen Filesharing Abmahnungen bekannt, wird dem Internetanschlussinhaber eine Urheberechtsverletzung über eine Internettauschbörse vorgeworfen. Das Musikwerk soll anderen Nutzern angeboten worden sein.

Im Abmahnschreiben wird neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 389,50 € gefordert. Der Abgeltungsbetrag setzt sich aus einem pauschalen Lizenzschadensersatz sowie Kosten der Rechtsverfolgung zusammen.

Die Gefahr besteht darin, dass sich der abgemahnte Titel in einer Datei befindet, in der sich auch noch weitere Musikwerke befinden, die Gegenstand von Abmahnungen sein können. Auf dem Musiksampler Kontor Top Of The Clubs Vol. 63 befinden sich weitere Musikwerke, für die bereits in der Vergangenheit Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Im Sinne einer Risiko- und Schadensminimierung besteht die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen. Im Falle der rechtzeitigen Abgabe der Unterlassungserklärungen, d.h. vor Ausspruch einer Abmahnung, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Rechtsverfolgungskosten. Da somit nur noch ein Lizenzschadensanspruch im Fall der Täterhaftung zu leisten wäre, stellt dies eine erhebliche Verbesserung der Ausgangsposition dar.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleiben 

    Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

    Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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