Heidicker Abmahnblog
21Mrz/140

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Fareds aus Hamburg vom 13.03.2014 im Auftrag der Herren Kindervater und Bülles an dem Musikwerk: „ DJ Antoine – Bella Vita“ auf Club Sounds Vol. 64 vom 13.03.2014

Unserer Kanzlei liegt eine neue Abmahnung der Kanzlei Fareds zur Bearbeitung vor. Ausweislich des Ermittlungsergebnisses soll über eine Internettauschbörse eine Datei namens Club Sounds Vol. 64, auf dem das urheberrechtlich geschützte Musikwerk sich befindet, öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Zusätzlich zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe v0n 374,00€ gefordert.

Es besteht Folgeabmahnungsgefahr!

Aus der Vergangenheit sind uns bereits Abmahnungen u.a. an den Musikwerken „ Jack Holiday & Mike Candys – the Riddle Anthem“, „Mike Candys Feat. Jenson Vaugh – Bring Back the Love“ an denen die DigiRights Administration GmbH die Rechte innehat, bekannt. Diese Werke befinden sich ebenfalls auf dem Musiksampler Club Sounds Vol. 64. Die bekannten Abmahnungen werden durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin im Auftrage der DigiRights Administration ausgesprochen.

Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt über über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten. Das Instrument der vorbeugenden Unterlassungserklärung dient der Schadensminimierung. Sofern vorbeugende Unterlassungserklärungen rechtzeitig abgegeben werden, sind diese geeignet die Kosten der Rechtsverfolgung abzuwehren. Hierdurch wird für den Fall des Erhaltes einer Folgeabmahnung die Verteidigungsposition bereits verbessert.

Selbstverständlich sind die sog. vorbeugenden Unterlassungserklärungen keine Garantie dafür, dass keine Folgeabmahnungen mehr ausgesprochen werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese geeignet sind die drohende teilweise erhebliche wirtschaftliche Belastung für den Adressaten solcher Abmahnungen abzumildern.

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten:

  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenAufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

    Wir schauen auf viele hunderte von bearbeiteten Abmahnverfahren zurück.

    Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

    Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

    Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

    Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

    In unserem Abmahnblog unter http://abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

    In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

    Wir vertreten bundesweit

     

     

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