Heidicker Abmahnblog
26Aug/130

Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian iAd des Herrn Robert Diggs vom 22.08.2013 an dem Musikwerk „Dark Fantasy“ als Teil der Filmmusik aus dem Filmwerk „Hangover 3“

Bereits in der näheren Vergangenheit berichteten wir über aktuelle Abmahnungen des RA Daniel Sebastian aus Berlin. Uns wurde nun am 26.08.2013 erneut eine Amahnung des Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag des Herrn Robert Diggs vom 22.08.2013 zur rechtlichen Überprüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt.

Streitgegenstand:

Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk „Dark Fantasy“ an dem Herr Robert Diggs die Rechte innehat. Laut dem Ermittlungsergebnis der Firma SKB UG soll das Filmwerk „Hangover 3“ im Rahmen eines Bittorrent Netzwerkes öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das benannte Musikwerk ist Teil der Filmmusik des Filmwerkes.

Was wird gefordert?

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird von den Anschlussinhabern ein  Schadensersatzbetrag in Höhe von 850,00 € gefordert.

Die Abmahnungen sind und bleiben ernst zu nehmen. Die richtige Reaktion, und zwar bereits bei Erhalt der Abmahnung, ist entscheidend für den Ausgang.

Selbstverständlich besteht unser Ziel für Sie darin, dass Sie im besten Fall nichts oder nur wenig an den Abmahner bezahlen. Jedoch darf man sich nicht den Realitäten widersetzten, da es ansonsten am Schluss durchaus teuer werden kann.

Wir werden für Sie eine wirtschaftlich vernünftige und vor allem rechtssichere Beendigung des Falles erreichen. Wir schauen mittlerweile bei Abmahnungen alleine der Kanzlei Waldorf  Frommer auf eine hohe dreistellige Anzahl zurück.

Lassen Sie sich auf jeden Fall durch einen spezialisierten Kollegen beraten, der auch über einschlägige Erfahrung mit dem Abmahner verfügt.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, oder gar einen Vollstreckungsbescheid oder Klage durch eine der einschlägigen Kanzleien erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehr als zweitausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

 

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