Heidicker Abmahnblog
5Jun/120

Aktuelle Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe vom 01.06.2012 im Auftrag der Herren Hanno Graf u.a an dem Musikwerk „Wildes Ding“ von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts vom 20.02.2012

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: Hanno Graf u.a.

Abgemahntes Werk: Wildes Ding“ von Culcha
Candela

Geforderter Betrag: 400, 00 €;

Folgeabmahngefahr: gegeben; Titel befindet
sich in einem Chart Container

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt, Fiedler
Zerbe aus Linden erhalten? Wir helfen sofort! Der telefonische
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